Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft
Neue Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die vom Bundesrat am 26. November zugestimmten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, welche von Bundesverkehrsminister Ramsauer vorgelegt wurden, sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Ab morgen müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer erklärte dazu: „Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern.“