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Neues Berufsbildungsgesetz

Wichtige Pluspunkte, aber Handlungsbedarf bleibt

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der beruflichen Bildung wurde heute abschließend vom federführenden Ausschuss im Deutschen Bundestag beraten. Anlässlich der für morgen anberaumten 2./3. Lesung im Bundestag sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Das Reformpaket hat auf den letzten Metern noch deutlich gewonnen. Es bringt erheblichen Fortschritt, für den DGB und DGB-Jugend lange gestritten haben. Neben der Mindestvergütung gibt es künftig eine gesicherte Freistellung aller Azubis für die Berufsschule, die gesetzlich garantierte – wenn auch leider nicht bezahlte – Freistellung für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, verbesserte Lernmittelfreiheit für die Azubis und ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Sozialpartnern, um die betrieblichen Phasen des Dualen Studiums zu verbessern. Diese Maßnahmen müssen nun schnell umgesetzt werden.

Schon die im Gesetz verankerten Evaluationsaufträge zum Prüfungswesen, zur Qualität der beruflichen Aufstiegsfortbildung und zum Durchstieg von zwei- in dreijährige Berufsausbildungen zeigen aber, dass es weiterhin Handlungsbedarf gibt.“

Zu den Pluspunkten des Gesetzes zählt die Mindestvergütung für Azubis. Mehr Wertschätzung für die Auszubildenden, die sich auch in harten Euros ausdrückt – das war überfällig. Gegenüber den ursprünglichen Plänen von Bildungsministerin Anja Karliczek gibt es jetzt erhebliche Vorteile: Die Mindestvergütung beträgt 2020 zunächst 515 Euro und wird schrittweise bis 2023 auf 620 Euro (1. Ausbildungsjahr) bis 868 Euro (4. Ausbildungsjahr) angehoben. Positiv ist auch, dass die Mindestvergütung nun nicht an das Schüler-BAFöG, sondern an den Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen gekoppelt ist. Neu im Gesetz ist zudem, dass die Mindestvergütung jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte aller Ausbildungsvergütungen angepasst wird. Hier haben DGB und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit ihrem gemeinsamen Vorschlag für dieses Modell gezeigt, dass Sozialpartnerschaft in der beruflichen Bildung funktioniert.

Wie von uns gefordert, sollen alle Azubis eine gesetzlich garantierte Freistellung für die Berufsschule bekommen. Zudem werden sie am Arbeitstag vor schriftlichen Prüfungen freigestellt. Damit dürfen nun auch volljährige Azubis vor oder nach einem langen Berufsschultag nicht mehr in den Betrieb zitiert werden. Das stärkt den Lernort Berufsschule und macht die Ausbildung in Betrieb und Schule für die Jugendlichen attraktiver. Ein wichtiger Fortschritt ist auch, dass für Fachliteratur künftig die Lernmittelfreiheit gilt. Diese Kosten bleiben den Azubis damit erspart.

Für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer gibt es nun doch eine gesetzlich garantierte, aber nicht bezahlte Freistellung. Das wird den Generationenwechsel im Prüferehrenamt zumindest ein Stück weit leichter machen, denn viele Prüferinnen und Prüfer hatten es bisher schwer, vom Betrieb für ihr Ehrenamt freigestellt zu werden. Hier wäre es wichtig gewesen, den Schritt konsequent zu gehen und die Freistellung auch zu bezahlen.

Beim Dualen Studium hatte der DGB gefordert, die betrieblichen Phasen ins Berufsbildungsgesetz aufzunehmen. Dieser Schritt ist leider ausgeblieben. Ein gemeinsamer Prozess von Bund, Ländern und Sozialpartnern soll dieses Thema aber weiter bearbeiten. Unser Ziel bleibt es, dass alle Dual Studierenden genauso wie die Azubis von den Qualitätsstandards und den Schutzrechten des Berufsbildungsgesetzes im Betrieb profitieren.

Nicht zielführend sind neue Fortbildungstitel wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“, wie sie mit dem Gesetz eingeführt werden. Es reicht nicht, den Abschlüssen neue Etiketten aufzukleben. Um die Qualität der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu verbessern, sind verbindliche Inhaltspläne für die Lernprozesse wichtig. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“

Pressemitteilung des DGB

 


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