Skip to main content

Kabinett beschließt Novelle des BKA-Gesetzes

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf stellt einen maßgeblichen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland dar.

Wie im Koalitionsvertrag verabredet, schaffen wir die erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“, erklärte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Berlin nach der Kabinettssitzung.

„Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat dem Bundeskriminalamt (BKA) im Zuge der so genannten Föderalismusreform I die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, benötigt das BKA entsprechende Befugnisse. Der heute beschlossene Entwurf enthält alle erforderlichen Ergänzungen des BKAG, um dem Bundeskriminalamt für seine neue Aufgabe, der Abwehr vom internationalen Terrorismus ausgehender Gefahren, das notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben.“

Die Aufgabe des BKA ist den verfassungsrechtlichen Befugnissen entsprechend auf Fälle internationaler terroristischer Gefahren beschränkt, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht. Die Befugnisse der Länder bleiben von der Aufgabenwahrnehmung durch das BKA unberührt. Zur Koordinierung der Maßnahmen hat das BKA die zuständigen Landes- und Bundesbehörden unverzüglich zu unterrichten und die Aufgabenwahrnehmung in gegenseitigem Benehmen durchzuführen. „Damit ist eine harmonische Ergänzung des föderal geprägten Gefahrenabwehrrechts gelungen“, betonte der Bundesinnenminister.

Weiter führte Dr. Schäuble aus:
„Die einzelnen Befugnisse orientieren sich weitgehend an bestehenden Regelungsvorbildern aus dem Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der Länder. Mit Verwunderung habe ich daher die öffentlichen Debatten der vergangenen Wochen beispielsweise in Bezug auf die Regelung zur optischen Wohraumüberwachung verfolgt – eine Befugnis, die in den Polizeigesetzen der Länder als allgemeine Gefahrenabwehrmaßnahme bereits enthalten ist, während das BKA nur zur Abwehr internationaler terroristischer Gefahren tätig werden darf.

Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung. Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben unserer Verfassung im Einklang steht, ist damit gewährleistet dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt.

Der Entwurf hält sich selbstverständlich an das Grundgesetz und stimmt mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts überein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf dessen jüngste Entscheidungen des (Entscheidung zur Wohnraumüberwachung, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, zur Online-Durchsuchung und die einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung). So sind im Entwurf neben spezifisch ausgestalteten Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung insbesondere Regelungen zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen und Benachrichtigungspflichten enthalten.

Die Bundesregierung hat aus meiner Sicht einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt, der das Bundeskriminalamt in die Lage versetzen wird, die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus effizient zu erfüllen.“

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist nun der Weg frei für die sich anschließende parlamentarische Befassung mit der BKA-Gesetzesnovelle.


Ähnliche Beiträge