Grundpreisauszeichnung oft mangelhaft
Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Vorgaben und konsequente Marktüberwachung
Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Demnach fehlen Grundpreisangaben vielfach gänzlich, werden falsch berechnet oder eine falsche Bezugsgröße zugrunde gelegt. Als Konsequenz der Erhebung fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe.
Die Verbraucherzentralen haben im Juli / August 2010 bundesweit die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft.
Die Ergebnisse:
– Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.
– Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.
– Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.
– Mal drucken die Lebensmitteleinzelhändler den Grundpreis bei vergleichbaren Produkten rechts, mal links und dabei in unterschiedlichen Schriftgrößen auf ihre Etiketten.
– Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutig zuzuordnender Grundpreise.
Grundpreis ist entscheidend für den Preisvergleich
Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Aufgrund des aktuellen Marktchecks hat die Verbraucherzentrale den Eindruck, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Gestaltung der Preisetiketten dazu nutzt, die Grundpreisangabe zu verschleiern und so transparente Informationen über die Preise verhindert. Neben klaren gesetzlichen Vorgaben für die Preisangabe fordern die Verbraucherzentralen deshalb von den Ländern eine konsequente Kontrolle der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel. Denn fehlende oder falsch berechnete Grundpreise sind auch in einem eklatanten Mangel der Marktüberwachung begründet.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat auf ihrer 16. Sitzung am 8. und 9. November 2010 die Möglichkeit, die erforderlichen Verbesserungen einzuleiten.
Den Marktcheck findet man im Internet unter www.nvzmv.de.