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Neue Mittelstandsinitiative der Europäischen Kommission bringt Verbesserungen

Michael Glos: Neue Mittelstandsinitiative der Europäischen Kommission bringt Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen

Zu dem heute von der Europäischen Kommission vorgestellten „Small Business Act“ erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte „Small Business Act“ (SBA) – vergleichbar einer neuen Mittelstandsinitiative für Europa – bringt für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine Reihe substanzieller Verbesserungen in wichtigen Politikfeldern auf den Weg.

Dies ist ausdrücklich zu begrüßen“, so Bundesminister Glos. Zum Beispiel kündigt die Kommission Maßnahmen an, durch die künftig der Zahlungsverzug verringert werden soll und mittelständische Unternehmen bei Finanzierungs-, Innovations- und Bildungsfragen stärker unterstützt werden sollen. Durch den SBA soll erreicht werden, dass mittelständische Unternehmen langfristig nachhaltiges Wachstum und mehr Arbeitsplätze schaffen. Damit kann der Mittelstand den Herausforderungen der immer stärker verflochtenen Märkte besser begegnen und die Chancen der Globalisierung, insbesondere auch auf dem EU-Binnenmarkt, aktiver nutzen.

Vorbehaltlich einer vertieften Prüfung der knapp 100 Vorschläge der Kommission kann man heute schon sagen: Mit dem „Think-Small-First“-Prinzip (Zuerst an die Kleinen denken!) will die Kommission den besonderen Anliegen des Mittelstands weiter Rechnung tragen. Ein mittelstandsfreundliches Denken soll in sämtlichen Politikfeldern der EU verankert werden. Der Grundsatz, zuerst an die Kleinen zu denken, wird auch von der Bundesregierung nachdrücklich begrüßt. Solange ein einheitlicher Binnenmarkt gewährleistet bleibt, sollten auch europäische Regelungen von Anfang an auf die Bereiche und Unternehmensgrößen beschränkt werden, für die sie notwendig sind – häufig nur für größere und grenzüberschreitend tätige Unternehmen, aber nicht für Kleinstunternehmen.

Die Vorschläge der Kommission, den Bürokratieabbau weiter voranzubringen, sind, so Bundesminister Glos, „ein entscheidendes, positives Signal an die Wirtschaft“. Gerade für den Mittelstand ist das Ziel, den Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um ein Viertel zu verringern, ein entscheidender Dreh- und Angelpunkt, denn wo große Unternehmen einen Euro pro Beschäftigtem aufwenden müssen, um einer gesetzlichen Regelung zu entsprechen, müssen kleine Unternehmen im Durchschnitt bis zu zehn Euro ausgeben. Durch den Bürokratieabbau können Kosten gesenkt und Produktivitätsgewinne erzielt werden.

„Mit der von der Kommission in Aussicht gestellten Gesetzesinitiative zur Europäischen Privatgesellschaft (EPG) wird dem exportorientierten deutschen Mittelstand erleichtert, sich verstärkt auf dem EU-Binnenmarkt zu engagieren“, so Bundesminister Glos.

Zu begrüßen ist, dass die Europäische Kommission die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Klein- und Mittelbetriebe europaweit erleichtern will. Die vorgesehene Vergabe mittels kleinerer Losgrößen gibt dem Mittelstand die Chance, stärker als bisher berücksichtigt zu werden. In Deutschland beabsichtigen wir, durch eine neue Mittelstandsklausel im Vergaberecht die bei uns seit langem übliche Praxis der Aufteilung in kleinere Lose sogar noch zu verstärken.

Kritisch zu sehen ist der Vorschlag der Kommission, den Mitgliedstaaten eine Option für reduzierte Mehrwertsteuersätze für örtlich angebotene Dienstleistungen anzubieten. Dies wäre eine neue Ausnahmeregelung, die das Steuerrecht komplizierter macht und das Steueraufkommen schmälert, ohne dass positive Wirkungen auf Nachfrage und Beschäftigung zu erwarten sind.


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