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Keine höhere Gesamtsteuerbelastung durch neue Grundsteuer!

Wansleben: Regierung ist im Wort

(10.04.2018) Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland bis Ende 2019 neu geregelt werden muss – eine kurze Frist, wie Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), betont.

Wansleben: „Jetzt ist die Politik gefragt – nicht nur der neue Bundesfinanzminister, sondern auch Länder und Kommunen. Viel Zeit verbleibt nicht, um die Grundsteuer neu aufzustellen.

Die von den Verfassungsrichtern gesetzte Frist bis Ende 2019 ist knapp bemessen. Dieser Zeitraum lässt keinen Spielraum für allzu aufwendige Umsetzungsmodelle.

Die neue Bewertung als Basis der Grundsteuer muss also einfach werden. Sie sollte deshalb nur einen geringen bürokratischen Aufwand für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung verursachen.

Aus Sicht der Unternehmen darf die zukünftige Grundsteuer auf keinen Fall zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung führen. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag ist die Regierung hier im Wort.“

Presseinformation/Pressemitteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)

 


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