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Im Zweifel generelle Ausweiskontrolle

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Handelsverband Deutschland (HDE) vereinbaren Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes

Der Einzelhandel und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben eine Vereinbarung geschlossen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Das erklären heute in Berlin die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, und der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser.

Neu sind als zentrale Maßnahmen die im Zweifelsfall generelle Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testkäufe mit Volljährigen. Der Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes sieht noch weitere Elemente vor, wie z.B. eine verbesserte Ausbildung des Verkaufspersonals, Schulungen sowie Kundeninformationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unterstützt durch Kassenwarnsysteme und durch Kontrollen von Verstößen.


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