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Das neue Beamtenstatusgesetz

Bei dem Beamtenstatusgesetz handelt es sich um ein Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform I.

Das Gesetz legt künftig die Grundstrukturen für eine bundeseinheitliche Anwendung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten fest. Die Länder erhalten weitgehende Handlungs- und Gestaltungsoptionen für ihr Personal, um den unterschiedlichen Organisations- und Personalstrukturen Rechnung tragen zu können. Bundeseinheitlich sind die Grundstrukturen des Statusrechts geregelt. Damit bleiben die Einheitlichkeit des Beamtenrechts und die landesübergreifende Mobilität gewährleistet. Die Ausgestaltung und Umsetzung im Einzelnen regeln die Länder in eigener Verantwortung.

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für ein modernes Personalmanagement durch klare Strukturen und den Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Das gilt zum Beispiel für die Voraussetzungen zur Begründung bzw. Beendigung eines Beamtenverhältnisses oder für Abordnung und Versetzung zwischen verschiedenen Dienstherren. Die Möglichkeit der Zuweisung von Beamtinnen und Beamten auch an private Einrichtungen außerhalb des öffentlichen Dienstes wird erweitert, um Erfahrungen aus anderen Bereichen in die staatliche Aufgabenerledigung einfließen zu lassen.

Das Beamtenstatusgesetz wird am 1. April 2009 in Kraft treten. Die §§ 25 und 50 (Vorschriften zur Altersgrenze für den Ruhestand und zum Personalaktenrecht) treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das Beamtenstatusgesetz ist am 19. Juni 2008 verkündet worden (BGBl. I S. 1010).