Bundesgerichtshof bestätigt HELIOS Privatkliniken GmbH
Verbandsklage des PKV-Verbandes endgültig abgewiesen
Berlin/Bad Homburg – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässig- und Rechtmäßigkeit der HELIOS Privatkliniken GmbH bestätigt. Damit ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in letzter Instanz mit seiner Klage gegen die HELIOS Privatklinik Siegburg unterlegen. Das zugrundeliegende Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten der HELIOS Privatkliniken GmbH ist somit rechtskräftig. Eine ausführliche Bewertung hatte der BGH in einem Parallelverfahren bereits am 21. April getroffen und damit die Privatklinik eines öffentlichen Krankenhausträgers ebenfalls bestätigt.
„Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unsere Position bekräftigt und damit auch für unsere weiteren 38 Privatkliniken bundesweit eine Grundsatzentscheidung getroffen hat“, sagt Silvio Rahr, Geschäftsführer der HELIOS Privatkliniken GmbH. Der PKV-Verband wollte mit neun Klagen gegen die HELIOS Kliniken Gruppe erreichen, dass die HELIOS Privatkliniken, die sich vollständig selbst finanzieren und bessere Standards in Service und Komfort für Patienten bieten, keine höheren Entgelte für ihr Angebot abrechnen dürfen.
„Die Entscheidung des BGH bringt den privaten Krankenversicherungen Klarheit und bestätigt insbesondere diejenigen, mit denen wir seit Jahren einen Kooperationsvertrag haben. Im Sinne unserer Patienten, den Versicherten, können wir nun den Blick gemeinsam nach vorne richten und unseren Patienten weiterhin eine hochwertige und individuelle Versorgung bieten“, so Rahr.
HK