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4 Wochen Untersuchungshaft wegen eines Punk-T-Shirts

Staatsanwaltschaft Stuttgart setzt ihren absurden Feldzug gegen linke und alternative Jugendliche fort

Seit dem Sommer des Jahres 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf sich aufmerksam gemacht, indem sie eine regelrechte Hetzjagd gegen junge AntifaschistInnen veranstaltete, die antifaschistische Symbole wie zerschlagene und durchgestrichene Hakenkreuze trugen. Die absurde Begründung fanden sie ausgerechnet in § 86 StGB, der das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole unter Strafe stellt.

Der Bundesgerichtshof hatte die Politik der Staatsanwaltschaft in mehr als deutlichen Worten gerügt und festgestellt, dass alle inkriminierten Symbole in „offenkundiger und eindeutiger Weise“ die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten. Die Verfolgung linker Jugendlicher ausgerechnet mit strafrechtlichen Mitteln, die eigentlich der Bekämpfung des Neonazismus dienen sollten, schien damit endgültig gestoppt.

Im Juni dieses Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun unter Beweis, dass sie nicht bereit ist, von ihrem Feindbild und ihrem absurden Rechtsverständnis abzulassen. Am 5.Juli verhandelte das Amtsgericht gegen einen Punker, dem vorgeworfen wird, auf einer Kappe den Schriftzug der Punk-Band „Schleimkeim“ getragen zu haben. Das S in diesem Schriftzug erinnere in seiner gezackten Schreibweise an die „Sigrune“ der SS. Ähnliche Schreibweisen finden sich bei bekannten Bands wie „Kiss“ oder „Slayer“. Zusätzlich wurde ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einem Fanpullover des FC St. Pauli bekleidet gewesen zu sein, auf dem die Staatsanwaltschaft einen SS-Totenkopf zu erkennen meinte. Auch dieses Motiv findet sich – meist eher mit einer Piratenflagge assoziiert – in jedem großen Modekaufhaus. Von einem Engagement der
Staatsanwaltschaft in diesen Fällen ist bislang nichts bekannt.

Da der Angeklagte an seinem zuletzt angegebenen Meldeort nicht anzutreffen war und wegen eines anderen Deliktes vorbestraft war, wurde Haftbefehl erlassen. Bis zu seinem Prozesstermin wurde er in Untersuchungshaft genommen. In der Verhandlung forderte die Staatsanwältin Weiß, die bereits an dem Verfahren wegen der durchgestrichenen Hakenkreuze beteiligt war, 2 Monate ohne Bewährung. Ein Verhandlungstermin wird in den nächsten Wochen erwartet.

Die Rote Hilfe protestiert gegen diese erneuten aberwitzigen Kriminalisierungsversuche der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Wir lassen uns auch weiterhin das Dagegensein nicht verbieten.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.


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