Flugreisen in die USA – Reiseunterlagen prüfen
Frau Sonnig buchte per Hotline eine günstige Flugreise in die USA. Erst später fiel der Verbraucherin auf, dass ihr Vorname „Gisela“ mit „ie“ geschrieben war.
Der Reiseveranstalter hatte sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert: „Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten – insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten – der Buchungsbestätigung unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten dem Reiseveranstalter zu melden.“ Für die Namenskorrektur forderte nunmehr der Reiseveranstalter 810 Euro als Kosten der Korrektur.
Verbraucherschützer Joachim Geburtig hält diese Forderung für reine Abzocke und erläutert: „Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Fluggäste vereinbarungsgemäß zu befördern. Denn der Beförderungsanspruch der Reisenden entsteht unabhängig davon, ob ein Flugschein nicht übergeben wurde, verloren ging oder den Anspruchsberechtigten falsch bezeichnet. Der Flugschein als qualifiziertes Legitimationspapier verbrieft den Beförderungsanspruch nur, begründet ihn aber nicht! Daher sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen Ersatzflugschein auszustellen.
Nach Intervention von Geburtig beim Reiseveranstalter verzichtet dieser aus Kulanzgründen auf die Forderung in Höhe von 810 Euro und änderte den Namen in den Reiseunterlagen für nur noch 30 Euro.
Im Hinblick auf die strengen Einreisebedingungen in Vereinigten Staaten ist es sicherlich ratsam, auch den richtigen Vornamen in den Reiseunterlagen auszuweisen um Komplikationen bei der Einreise auszuschließen. Deshalb kontrollieren Sie Ihre Reiseunterlagen auf Unrichtigkeiten.