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Wehrpflicht praktisch schon abgeschafft

Bundeskabinett hat Entwurf für Wehrrechtsänderungsgesetz beschlossen

Berlin – Am gestrigen 15. Dezember hat das Bundeskabinett die Aussetzung der 1957 eingeführten Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen. Der neu eingeführte freiwillige Wehrdienst soll dann jährlich etwa 15.000 Frauen und Männern offen stehen und zwischen 12 und 23 Monaten dauern. Zu diesen kämen dann 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten.

Praktisch endet die Wehrpflicht jedoch schon vorher. Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ist beabsichtigt, bereits ab dem 1. März 2011  niemanden mehr gegen seinen Willen einzuberufen. Das heißt, dass nach dem nächsten Einberufungstermin (3. Januar 2011) zu den Einberufungsterminen 1. März, 1. April, 2. Mai 2011 eine Einberufung nur noch auf eigenen Wunsch erfolgt.

Das Prinzip der Wehrpflicht bleibt aber auch in Zukunft im Grundgesetz verankert. So soll im Verteidigungsfall die Wehrpflicht wieder aufleben und somit auf eine sich grundlegend ändernde Sicherheitslage angemessen reagiert werden können.

Nach Ende der Wehrpflicht entfällt auch der von zurzeit etwa 90.000 Männern geleistete Zivildienst. Dieser soll dann durch Bundesfreiwilligendienst ersetzt werden, der Männern und Frauen offen steht. Geplant wird mit ca. 35.000 Stellen. Der freiwillige Dienst soll in der Regel zwölf Monate dauern, mindestens aber sechs und längstens 24 Monate. Die Freiwilligendienste FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) bleiben bestehen. Alle drei Dienste sollen bezüglich der Rechtsform ähnlich ausgestattet werden jedoch nicht in Konkurrenz miteinander stehen.


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