VNW begrüßt BGH-Urteil durch „Typengutachten“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Mai 2010 entschieden (Az. VIII ZR 122/09), dass der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen auch durch ein sogenanntes Typengutachten begründen darf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Mai 2010 entschieden (Az. VIII ZR 122/09), dass der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen auch durch ein sogenanntes Typengutachten begründen darf.