ZDK gegen Vorziehen der Schirm-GVO
Mit deutlichen Worten hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Forderung des europäischen Automobilherstellerverbands ACEA zurückgewiesen, die allgemeine europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsvereinbarungen („Schirm-GVO“) solle bereits ab Frühjahr 2010 auf den Automobilvertrieb Anwendung finden.