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Startschuss für Berufsausweis der Ingenieure

Wichtiger Schritt für Berufsausübungsrecht der Ingenieure
Auf Initiative der Bundesingenieurkammer und der Ingenieurkammer Sachsen gibt es jetzt einen Berufsausweis für Ingenieure. Das hat die Bundeskammerversammlung am 26.03.2010 in Berlin beschlossen. Bis Mitte dieses Jahres soll bereits eine Vielzahl der Kammermitglieder ihren Berufsausweis erhalten.

Weniger Bürokratie und größere Mobilität
Der Berufsausweis soll die bundesweite Tätigkeit unseres Berufsstands erleichtern, denn Bau- und Berufsrecht ist nach wie vor Ländersache. Für die Einreichung eines Bauantrags oder einer Statik soll künftig in ganz Deutschland die Vorlage des Ingenieurausweises ausreichend sein. Bisher mussten Ingenieure noch in die jeweiligen Fachlisten der einzelnen Bundesländer eingetragen sein und diese Eintragung mit der Vorlage der Urkunde auch bei der Bewerbung um Aufträge nachweisen. Dieser bürokratische Aufwand für Ingenieure und Auftraggeber bei der Bewerbung wird damit reduziert. Das bundeseinheitliche Aussehen soll auch eine deutschland- und weltweite Akzeptanz bei Auftraggebern und öffentlichen Partnern garantieren. Wir erhoffen uns zudem eine größere Mobilität der Ingenieure, z. B. auch in Europa. Der Ingenieurausweis ist ein Service für alle Ingenieure. Die Einbeziehung von Hochschulen und Ingenieurverbänden ist deshalb vorgesehen“, erklärte Dr.-Ing. Jens Karstedt, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Ingenieurausweis sichert Qualität der Ingenieurleistungen und Transparenz für Verbraucher
„Der Berufausweis ergänzt das Bundesingenieurregister, das von der Bundesingenieurkammer bereits seit 2005 nach internationalem Vorbild geführt wird. Es dokumentiert bundesweit einheitlich den Ausbildungsstand und die Qualifikation der eingetragenen Ingenieure. Damit ist es ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der Ingenieurleistungen und garantiert Transparenz für die Verbraucher. Der Ingenieurausweis ist auch ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum geforderten Berufsausübungsrecht für Ingenieure. Unser Ziel ist es, dass sicherheitsrelevante Entscheidungen, die oftmals Leib und Leben von Menschen betreffen, nur von qualifizierten Ingenieurexperten getroffen werden dürfen. Das betrifft nicht nur den Baubereich, sondern bspw. auch Kraftwerksanlagen und Umwelttechnik“, sagte Karstedt.

Der Berufsausweis, den andere freie Berufe wie die Rechtsanwälte bereits haben, findet seine rechtliche Grundlage in der EU-Berufsanerkennungs-richtlinie. Die Ingenieurkammern sind bereits jetzt per Gesetz zuständig für die Führung der Berufsbezeichnung und der Listen geprüfter Fachingenieure.

Die neuen Ingenieurausweise wurden am Rande der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen am 7. April 2010 an die ersten sächsischen Ingenieure ausgegeben. Auch die Ingenieurkammern Thüringen und Sachsen-Anhalt geben demnächst erste Ausweise aus.