Neue Rundfunkgebührenordnung – Abgabe von jedem Haushalt vorgesehen
Am 09.06.2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder eine Grundsatzentscheidung zur Reform der Rundfunkgebühren getroffen. Ab 2013 soll jeder Haushalt für den Rundfunkempfang zahlen, gleichgültig ob und wie viele Geräte sich in der Wohnung befinden.
Nach Angabe der Länder ist das Ziel der Reform, die Finanzierung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürfigkeit innerhalb des Systems zu reduzieren und die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.
Ob sich jedoch die Akzeptanz für das Gebührensystem in der Bevölkerung tatsächlich verbessern wird, steht noch völlig offen. Dies wird sicher auch von der konkreten Ausgestaltung des künftigen Systems abhängen. Derzeit zahlen Privathaushalte monatlich eine Grundgebühr von 5,76 €, sofern irgendein Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Dies betrifft Radios genauso wie internetfähige Computer, Handys oder ähnliche Geräte. Bei einem TV-Gerät erhöht sich die Gebühr auf 17,98 € monatlich. Zweitgeräte sind abgabefrei. Darüber hinaus bestehen Ausnahmeregelungen für z.B. Studenten, Arbeitslose und Menschen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen. Diese können eine Befreiung beantragen.
Künftig ersetzt eine Haushaltsabgabe das bisherige System. Sie wird monatlich von jedem Haushalt erhoben. Das gilt auch für Haushalte, in denen keine Geräte stehen. Die neue Gebühr soll nach dem jetzigen Stand nicht höher ausfallen als die bisherige Gebühr für Fernsehgeräte. Bereits dies würde jedoch für Haushalte, die bisher lediglich die Grundgebühr zahlen mussten, eine Erhöhung bedeuten. Bisher ist jedoch noch nicht absehbar, wie der Begriff „Haushalt“ nach dem neuen System zu verstehen ist bzw. wer als Haushaltsangehöriger gilt. Bedürftige sollen auch künftig entlastet werden. Ob das bisherige Befreiungssystem beibehalten wird oder ob auch in diesem Bereich Neuerungen anstehen, ist ebenfalls unklar.
Es bleibt noch ein erheblicher Klärungsbedarf zur Ausgestaltung der neuen Regelungen. Hierbei werden die Ministerpräsidenten insbesondere die Belange der Verbraucher und der Bedürftigen zu berücksichtigen haben, um eine soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten. Nur auf diese Weise wird eine höhere Akzeptanz entstehen.
Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantworten die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund.