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Neujustierung wichtiger Rahmenbedingungen für die deutsche Werftindustrie erfolgreich abgeschlossen

Gleich zwei gute Nachrichten aus Brüssel erhielt in den letzten Wochen Dagmar Wöhrl, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie sowie Koordinatorin der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft.

Die im April bzw. Mai 2008 von der Europäischen Kommission ergangenen beihilferechtlichen Genehmigungen für das neue deutsche CIRR-System für Schiffsfinanzierungen und die modifizierte deutsche Schiffbau-Innovationsbeihilfe markieren den erfolgreichen Abschluss der vor gut einem Jahr von der Bundesregierung eingeleiteten komplexen Neujustierungen dieser für die Werftindustrie wichtigen Förderinstrumente.
Dagmar Wöhrl: „Als Maritime Koordinatorin freue ich mich sehr darüber, dass mit dem neuen CIRR-System unsere Werften bei der Kreditierung ihrer Aufträge nun gleiche Wettbewerbsbedingungen wie ihre internationale Konkurrenz haben. Und von unserer modifizierten Schiffbau-Innovationsförderung erwarte ich deutliche Impulse für mehr marktreife Innovationsvorhaben der Werften, die von meinem Haus gezielt gefördert werden können. Beide Ergebnisse sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zur 6. Nationalen Maritimen Konferenz, zu der Bundeskanzlerin Merkel für den 29. und 30. März 2009 nach Rostock eingeladen hat“.

Die beiden jetzt genehmigten Förderungen sind Ausdruck des schiffbaupolitischen Paradigmenwechsels, der 2005 von der Bundesregierung eingeleitet wurde. Den deutschen Werften werden seitdem nicht mehr die Preise ihrer Schiffsneubauten subventioniert, sondern sie erhalten mit den Innovationsbeihilfen nur noch Förderungen, die unmittelbar zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Beim neuen CIRR-System (Commercial Interest Reference Rate) übernimmt der Bund gemäß OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 Refinanzierungsrisiken von Festzinskrediten für Schiffneubauten deutscher Werften.
Bei der zügigen Realisierung der neuen Schiffbaupolitik mit den jetzt zum Abschluss gebrachten neuen bzw. weiterentwickelten Förderinstrumenten konnte sich die Bundesregierung auch auf die konstruktive Mitwirkung der Küstenländer stützen. Mit ihrer Bereitschaft zur Umstellung ihrer Kofinanzierung der Werftenförderung auf die Innovationsbeihilfe kommen sie auch weiterhin ihrer förderpolitischen Verantwortung für ihre Werftstandorte nach.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie