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Mängel bei Luftfrachtunternehmen festgestellt

Luftfahrt-Bundesamt führte unangekündigte Kontrollen bei 70 Unternehmen durch

Nach den vereitelten Anschlägen mit Luftfrachtbomben hat das Luftfahrt-Bundesamt weitere unangekündigte Kontrollen bei Luftfrachtunternehmen durchgeführt. Im Fokus standen dieses Mal rund 70 sogenannte „Bekannte Versender“ und „Reglementierte Beauftragte“. Diese spielen bei der Gewährleistung der „sicheren Lieferkette“ für Luftfracht eine zentrale Rolle.

Schwerpunkte der Kontrollen des Luftfahrt-Bundesamtes waren Zugangstests an Betriebsstätten, Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gemäß unterzeichneter Sicherheitserklärung sowie laufende Aufsicht bei Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versendern im Bereich der Frachtabfertigung. „Reglementierte Beauftragte“ sind z. B. Spediteure oder Logistikunternehmen, die Frachtkontrollen durchführen und die Pakete auch röntgen. Die Unternehmen werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen und überwacht. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 600 „Reglementierte Beauftragte“.

Der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erklärte dazu: „Deutschland erfüllt bei der Luftfrachtsicherheit hohe Standards. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb haben wir in den vergangenen Wochen unsere Kontrollen verstärkt. Mit unangemeldeten Besuchen wollen wir Schwachstellen aufspüren und umgehend beseitigen. Unternehmen, die unseren Sicherheitsauflagen nicht genügen, wird die Lizenz entzogen. Wir wollen die Sicherheit der Lieferkette weiter verbessern – gemeinsam mit den Unternehmen.“

Laut Bundesverkehrsministerium haben bei rund 70 Unternehmen die Inspektionen teilweise bis zum Entzug des Status des Bekannten Versenders geführt. Besonders im Bereich der Zugangskontrolle wurden Mängel festgestellt. Drei Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wurde der Status des „Bekannten Versenders“ entzogen. Sie sind damit kein Glied der sicheren Lieferkette mehr. Drei Unternehmen aus Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen konnte die Neuzulassung als „Reglementierte Beauftragter“ aufgrund schwerwiegender Mängel (z.B. unzureichende bauliche Voraussetzungen) nicht erteilt werden. Bei rund 20 Unternehmen wurden leichtere Mängel festgestellt, insbesondere fehlende Schulungsnachweise des Sicherheitspersonals oder fehlerhafte Frachtpapiere. Den Unternehmen wurden strenge Auflagen auferlegt und weitere Kontrollen angeordnet. Betroffen waren Unternehmen aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.


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