Skip to main content

Bundesverfassungsgericht wird 60

Ohne vergleichbaren Vorgänger in der deutschen Geschichte

Der Hüter der deutschen Verfassung und des Grundgesetzes, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, feiert 60-jähriges Bestehen. In den Annalen des Gerichts gilt der 28. September 1951, 2 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, als „Tag der Eröffnung“.

Und bis heute ist es eine sowohl national auch international einzigartige Institution. Der Maßstab des Bundesverfassungsgerichts, als nichtpolitisches Organ, ist allein das Grundgesetz. So spielen Fragen der politischen Zweckmäßigkeit für das Gericht keine Rolle. Hingegen hat die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts mitunter politische Wirkung, so z.B. wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

„In den vergangen sechs Jahrzehnten haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in starkem Maße so zur Auslegung und Weiterentwicklung des Grundgesetzes beigetragen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin, Uta-Maria Kuder, anlässlich des Jubiläums. „Die Hochachtung gegenüber dem höchsten Gericht ist in der Bevölkerung fest verankert. Das Bundesverfassungsgericht ist in Meinungsumfragen nach wie vor die Institution in Deutschland mit dem größtem Zuspruch, was Anerkennung und Vertrauen der Menschen betrifft. Von solchen Prozentwerten können die Politiker jedweder Partei nur träumen“, so Kuder weiter.

Festakt in Karlsruhe

Anlässlich seines 60-jährigen Jubiläums findet am 28. September 2011 um 11.00 Uhr im Badischen Staatstheater ein Festakt statt, zu dem das Bundesverfassungsgericht rund 1000 Gäste erwartet. Neben den Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, zahlreicher in- und ausländischer Gäste aus Justiz und Politik werden auch Bundespräsident Christian Wulff, Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann erwartet.

red