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Aus für Steinkohlesubventionierung 2018

Gewährung von Schließungsbeihilfen nun erlaubt

Am vergangenen Freitag, dem 10. Dezember, hat der EU-Ministerrat eine neue EU-Regelung für Steinkohlebeihilfen beschlossen. Danach wird die Subventionierung von nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerken auf den Zeitraum bis Ende 2018 begrenzt. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2011. Der Entscheidung in Brüssel ging ein Entschluss des Bundeskabinetts im November 2010 voraus, mit dem die Revisionsklausel aus dem Steinkohlefinanzierungsgesetz gestrichen wurde.

Die neue Regelung erlaubt die Gewährung von Schließungsbeihilfen und von Beihilfen für Altlasten. In Deutschland wurde 2007 vereinbart, den subventionierten Steinkohlenbergbau bis Ende 2018 auslaufen zu lassen. Zur Zeit fördern noch fünf deutsche Bergwerke Steinkohle. Vier davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen, eines im Saarland.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle begrüßte den Entschluss des Ministerrates: „Jetzt ist klar: Ab 2018 gibt es kein Steuergeld mehr für die Aufrechterhaltung von unrentablem Steinkohlebergbau – in Deutschland und der ganzen EU. Damit sind auch alle Überlegungen zu einem Sockelbergbau über 2018 hinaus vom Tisch.“


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