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Änderungen im Ausländer- und Asylrecht beschlossen

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Mit diesem Gesetzentwurf werden mehrere aufenthaltsrechtliche und integrationspolitische Vorhaben umgesetzt, auf die sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag geeinigt haben.

Den Schwerpunkt bilden verbesserte Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat. Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. de Maizière: „“Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernst zu nehmendes Problem, das in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist. Um Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht zu ächten, wird ein eigener Straftatbestand geschaffen. Damit treten wir gleichzeitig der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen.““

Zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung ausländischer Opfer von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren und nach der Zwangsheirat an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wurden, sieht der Entwurf die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts vor. Voraussetzung für dieses Wiederkehrrecht ist eine starke Vorintegration in Deutschland oder eine positive Integrationsprognose.

Schließlich wird die Antragsfrist zur Aufhebung einer Zwangsehe verlängert.

Schließlich enthält der Entwurf Regelungen, die die Kontrolle der Einhaltung von Integrationsverpflichtungen verbessern sollen. So wird die Verpflichtung der Ausländerbehörden ausdrücklich normiert, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Außerdem werden in dem Entwurf Datenübermittlungsregelungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Integrationsmaßnahmen gesetzlich geregelt.

Quelle: BMI


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