ZDK gegen Vorziehen der Schirm-GVO
Mit deutlichen Worten hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Forderung des europäischen Automobilherstellerverbands ACEA zurückgewiesen, die allgemeine europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsvereinbarungen („Schirm-GVO“) solle bereits ab Frühjahr 2010 auf den Automobilvertrieb Anwendung finden.
„Manche Hersteller wollen wohl schnell kündigen, um ihren Händlern den Vertrieb anderer Marken verbieten zu können. Da käme ihnen ein Vorziehen der Schirm-GVO gerade recht!“, äußerte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz.
Die Behauptung von ACEA, ein solcher Schritt bringe in der aktuellen Krise auch für die Händlernetze Vorteile, stelle die Dinge glatt auf den Kopf, so Koblitz weiter. Gerade im Hinblick auf die derzeit schwierige Situation im Automobilhandel wolle die EU-Kommission die Vertriebsregelungen der Kfz-GVO um drei Jahre bis 2013 verlängern. Dabei stünden der Schutz der Händler vor willkürlichen Kündigungen und das Recht zum Vertrieb weiterer Marken im Mittelpunkt. Beides sehe die Kfz-GVO vor, nicht aber die Schirm-GVO. Ein Vorziehen der Schirm-GVO bringe deshalb für die Automobilhändler ausschließlich Nachteile.
Im übrigen verwies Koblitz auf die Konsequenzen der ACEA-Forderung für den Wettbewerb: „Wenn marktmächtige Hersteller ihre Händler „zuparken“, indem sie ihnen den Vertrieb anderer Marken verbieten, wird es für die übrigen Hersteller immer schwieriger, überhaupt noch leistungsfähige Händler zu finden.“
Für den Wettbewerb zwischen den Marken sei eine solche Entwicklung fatal. Der ZDK werde sich mit aller Kraft dafür einsetzen, die branchenspezifischen Regelungen für den Automobilhandel so lange wie möglich zu erhalten.