Beschluss zum Solidarzuschlag berührt Solidarpakt II nicht!
Schwerin: Zum Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Solidarzuschlags erklärt der FDP-Landesvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian AHRENDT:
Wichtig ist zunächst: Der Vorlagebeschluss des niedersächsischen Finanzgerichtes zur Frage der Verfassungsmäßigkeit berührt nicht den Solidarpakt II. Die Zusagen des Solidarpakt II sind unabhängig vom Solidaritätszuschlag.
Wenn das niedersächsische Finanzgericht jetzt allerdings die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidarzuschlages erneut aufwirft, muss das Bundesverfassungsgericht auch die Frage klären, ob zweckgebundene Steuern erhoben werden dürfen, die zweckentfremdet verwendet werden. Insofern ist der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts zu begrüßen.