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UN-Naturschutzkonferenz eröffnet

Lindemann: Schutz der Artenvielfalt oberstes Ziel

Der Schutz der Artenvielfalt und die nachhaltige Nutzung der Lebensgrundlagen der Menschheit stehen im Mittelpunkt  9. Vertragsstaatenkonferenz des internationalen Übereinkommens über biologische Vielfalt  (COP 9 der CBD) in Bonn.

„Deutschland ist stolz, Gastgeber dieser wichtigen Verhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen zu sein“, sagt der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Gert Lindemann. „Es geht um nicht weniger als den Erhalt der Lebensgrundlagen der Menschheit auf unserem Planeten.“

Bis 2010 soll der weltweite Verlust an biologischer Vielfalt signifikant reduziert werden. Grundlage der Konferenz sind die Beschlüsse von Johannesburg 2002.

Eines der Schwerpunktthemen der Vertragsstaatenkonferenz ist die Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms Landwirtschaft –  angesichts der globalen Entwicklungen, wie dem Klimawandel und der Welternährungslage eine besondere Herausforderung. Als deutschen Beitrag hat das BMELV die Sektorstrategie „Agrobiodiversität erhalten, Potentiale der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erschließen und nachhaltig nutzen“ erarbeitet.

Der Aufbau von Schutzgebieten an Land und die nachhaltige Nutzung der Meeresgebiete sind weitere wichtige Themen. „Wir wollen ein globales Netzwerk von Schutzgebieten auf dem Lande und auf den Meeren aufbauen und hoffen, dass wir einen solchen Beschluss auf der Konferenz durchsetzen können“, sagte Staatssekretär Lindemann. Die Ausweisung von Schutzgebieten an Land mit dem Schwerpunkt Urwaldschutz ist erforderlich, um die Entwaldung in einigen Regionen der Erde zu stoppen.

„Was den Zugang zu genetischen Ressourcen angeht, wollen wir in Bonn gemeinsam mit den Entwicklungs- und Schwellenländern eine faire Lösung finden, ohne sie aus der Verantwortung für ihre Gebiete zu entlassen“, sagte Staatssekretär Lindemann.
Staatssekretär Lindemann weiter: „Das Landwirtschaftsministerium hat namens der Bundesregierung für den Sektor Landwirtschaft und Ernährung der Annahme des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR) und seinem Multilateralen Systems zum Zugang und Vorteilsausgleich in Deutschland bereits spezifische Regelungen im Rahmen der Welternährungsorganisation (FAO) übernommen, die diesem Ziel dienen. Die deutsche Umsetzung z.B. durch Musterverträge zwischen Geber und Nutzer wird von uns weiter voran getrieben, um die Erhaltung genetischer Ressourcen zu unterstützen.“

Die UN-Naturschutzkonferenz geht bis zum 30. Mai 2008.

Weitere Informationen unter www.bmelv.de

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


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